Einschulung 2023 Niedersachsen
Show
Einladung 1. Informationsabend.pdf Adobe Acrobat Dokument 121.3 KB
Informationsabend 01.11.2022 Zusammenfas Adobe Acrobat Dokument 130.6 KB
Checkliste für ein Schulkind.pdf Adobe Acrobat Dokument 88.1 KB Die Einschulung ist für alle Beteiligten ein besonderes Erlebnis, welches elementare Veränderungen hervorruft. Für die Erstklässler beginnt ein neuer Lebensabschnitt, auf den sie stolz sind, auf den sie sich freuen - der ihnen auch ein wenig Angst macht. Mit Elternhilfe gelingt der Einstieg leichter. Gerade die Familie spielt eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung auf den Schulalltag. Die Einschulung für das Schuljahr 2023/2024 wird gefeiert am Samstag, 19. August 2023 1a (): 08:50 Uhr 1b (): 10:20 Uhr Hier finden Sie alle Informationen zur Betreuungsmöglichkeit Ihres angemeldeten Kindes bis 13:10 Uhr:
Betreuungskonzept Stand 2021.pdf Adobe Acrobat Dokument 80.5 KB Hier ein paar nützliche Tipps zum Schulbeginn: Tipps zum Schulbeginn
Liebe Eltern und liebe zukünftige Schüler/innen, Inhalt
Für die Schulanmeldung benötigte UnterlagenUm euer Kind an der Grundschule anzumelden, ist es wichtig mit eurem Kind als erstes zu der Einzugsschule zu gehen. Dort benötigen ihr für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Einschulung 2022 – Tipps und AnregungenDas GrundschulenNet Team wünscht euch Eltern und eurem Schulkind eine aufregende, interessante, schöne, lehrreiche sowie spannende Zeit in der Grundschule. Wir möchten euch gern bei den Vorbereitungen zur Einschulung unterstützen. Folgende Themen könnten euch interessieren:
Schulanmeldung 2022/2023 – Termine nach BundeslandWichtig zu wissen – kurze Begriffserklärung & ErläuterungAnmeldetermine: Die Termine zur Schulanmeldung 2022/23 variieren von Bundesland zu Bundesland. Auch innerhalb der Bundesländer und Grundschulen gibt es Abweichungen. Daher dienen die genannten Anmeldetermine eher als eine Orientierung. Alle Eltern, deren Kinder das schulpflichtige Alter erreicht haben, werden vom Schulträger rechtzeitig über die Grundschulen-Anmeldetermine des Einzugsgebietes schriftlich per Brief informiert. Ihr müsst euch also keine Sorgen machen, dass ihr den Anmeldetermin versäumt. Stichtag: In der Regel wird ein Kind in Deutschland mit Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig. Das heißt, alle Kinder, die bis zum Stichtag 6 Jahre alt sind, müssen für das entsprechende Schuljahr angemeldet werden (Muss-Kinder). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit Kinder früher einzuschulen (Kann-Kinder). Auch hier weichen die Regeln von Bundesland zu Bundesland ab. Einschulungstag: Der Einschulungstag (Einschulungsfeier) kann von Grundschule zu Grundschule variieren. Dieser wird allen Eltern bei der Anmeldung oder schriftlich mitgeteilt Erster Schultag: Nicht zu verwechseln mit dem Einschulungstag. Erster Tag, an dem der Unterricht stattfindet. Einschulungstag und erster Schultag können auf ein Datum fallen.
Baden-WürttembergStichtag: 30.06.2022
|
Bundesland | Stichtag | Muss Kinder, geboren zwischen* |
Baden-Württemberg | 30.06.2022 | 01.07.2015 – 30.06.2016 |
Bayern | 30.09.2022 | 01.10.2015 – 30.09.2016 |
Berlin | 30.09.2022 | 01.10.2015 – 30.09.2016 |
Brandenburg | 30.06.2022 | 01.07.2015 – 30.06.2016 |
Bremen | 30.06.2022 | 01.07.2015 – 30.06.2016 |
Hamburg | 01.08.2022 | 02.07.2015 – 01.07.2016 |
Hessen | 30.06.2022 | 01.07.2015 – 30.06.2016 |
Mecklenburg-Vorpommern | 30.06.2022 | 01.07.2015 – 30.06.2016 |
Niedersachsen | 30.09.2022 | 01.10.2015 – 30.09.2016 |
Nordrhein-Westfalen | 30.09.2022 | 01.10.2015 – 30.09.2016 |
Rheinland-Pfalz | 31.08.2022 | 01.09.2015 – 31.08.2016 |
Saarland | 30.06.2022 | 01.07.2015 – 30.06.2016 |
Sachsen | 30.06.2022 | 01.07.2015 – 30.06.2016 |
Sachsen-Anhalt | 30.06.2022 | 01.07.2015 – 30.06.2016 |
Schleswig-Holstein | 30.06.2022 | 01.07.2015 – 30.06.2016 |
Thüringen | 01.08.2022 | 02.08.2015 – 01.08.2016 |
*Muss Kinder: Für Kinder, die in diesem Zeitraum geboren wurden, besteht in der Regel eine Schulpflicht. Sie müssen im Jahr 2022 eingeschult werden.
Zurückstellung von der Schulpflicht
Nicht jeder möchte, dass sein Kind in die Schule geht, wenn es vom Staat angedacht ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Und viel wichtiger auch Möglichkeiten.
Soll euer Kind zurückgestellt werden?
Kein Problem! Stellt bei der Schulanmeldung einen Antrag an eurer zuständigen Grundschule. Die Anträge für Rückstellung erhaltet ihr in der Grundschule. Zu beachten ist, dass eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen ist.
Wer entscheidet über eine Schulrückstellung?
Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage eurer Begründung, der Stellungnahme eurer Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung eures Kindes.
Schuleingangsuntersuchung – Untersuchung zur Einschulung
Vorzeitige Einschulung
Einige Kinder sind sozial, motorisch und kognitiv schon früher bereit für den Schulalltag. In diesem Fall ist es möglich einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme zustellen. Voraussetzung dafür ist, dass euer Kind in einem bestimmten Zeitraum geboren ist. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland. Bitte informiert euch beim zuständigen Schulverwaltungsamt.
Frühe Einschulung – Ja oder Nein?