Halbjahreszeugnisse 2023

Die Schulferien in Schleswig-Holstein werden durch die Landesverordnung über Ferientermine geregelt.

Folgende Termine sind festgelegt:

Schuljahr 2022/23

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Weihnachten 23. Dezember 2022 7. Januar 2023
Ostern 6. April 2023 22. April 2023
Himmelfahrt 19. Mai 2023 20. Mai 2023
Bewegliche Ferientage 2

Schuljahr 2023/24

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer* 17. Juli 2023 26. August 2023
Herbst 16. Oktober 2023 27. Oktober 2023
Weihnachten 27. Dezember 2023 6. Januar 2024
Ostern 2. April 2024 19. April 2024
Himmelfahrt 10. Mai 2024 11. Mai 2024
Bewegliche Ferientage 1

* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien jeweils eine Kalenderwoche früher, die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher.

Für berufsbildende Schulen und für Landesförderzentren mit Internat können auf Beschluss der Schulkonferenz mit Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde die Ferien abweichend festgelegt werden.

Ferienverordnung 2024/25 bis 2030/31

§ 1

(1) Die Ferien an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen werden, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt:

Schuljahr 2024/25

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer * 22.07.2024 31.08.2024
Herbst 21.10.2024 01.11.2024
Weihnachten 19.12.2024 07.01.2025
Frühjahr/Ostern 11.04.2025 25.04.2025
Himmelfahrt 30.05.2025
bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2025/26

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer * 28.07.2025 06.09.2025
Herbst 20.10.2025 30.10.2025
Weihnachten 19.12.2025 06.01.2026
Frühjahr/Ostern 26.03.2026 10.04.2026
Himmelfahrt 15.05.2026
bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2026/27

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer * 04.07.2026 15.08.2026
Herbst 12.10.2026 24.10.2026
Weihnachten 21.12.2026 06.01.2027
Frühjahr/Ostern 30.03.2027 10.04.2027
Himmelfahrt 07.05.2027
bewegliche Ferientage 2

Schuljahr 2027/28

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer * 03.07.2027 14.08.2027
Herbst 11.10.2027 23.10.2027
Weihnachten 23.12.2027 08.01.2028
Frühjahr/Ostern 03.04.2028 15.04.2028
Himmelfahrt 26.05.2028
bewegliche Ferientage 1

Schuljahr 2028/29

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer * 24.06.2028 04.08.2028
Herbst 16.10.2028 30.10.2028
Weihnachten 21.12.2028 05.01.2029
Frühjahr/Ostern 23.03.2029 06.04.2029
Himmelfahrt 11.05.2029
bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2029/30

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer * 23.06.2029 03.08.2029
Herbst 08.10.2029 19.10.2029
Weihnachten 21.12.2029 08.01.2030
Frühjahr/Ostern 08.04.2030 20.04.2030
Himmelfahrt 31.05.2030
bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2030/31

Ferienerster Ferientagletzter Ferientag
Sommer * 08.07.2030 17.08.2030
Herbst 14.10.2030 25.10.2030
Weihnachten 20.12.2030 06.01.2031
Frühjahr/Ostern 28.03.2031 10.04.2031
Himmelfahrt 23.05.2031
bewegliche Ferientage 3

(2) Für berufsbildende Schulen und die Landesförderzentren mit Internat können durch Beschluss der Schulkonferenz die Ferien abweichend festgelegt werden; die Schulaufsichtsbehörden sind über den Beschluss unverzüglich zu unterrichten. Die Gesamtdauer der Ferientage darf 75 Werktage nicht überschreiten. Abweichend hiervon können für berufsqualifizierende Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht die Ferientage reduziert werden, wobei die Mindestdauer der Ferientage 36 Werktage nicht unterschreiten darf.

(3) Der letzte Schultag ist:
• im Schuljahr 2024/25: Samstag, der 26. Juli 2025;
• im Schuljahr 2025/26: Freitag, der 3. Juli 2026;
• im Schuljahr 2026/27: Freitag, der 2. Juli 2027;
• im Schuljahr 2027/28: Freitag, der 23. Juni 2028;
• im Schuljahr 2028/29: Freitag, der 22. Juni 2029;
• im Schuljahr 2029/30: Samstag, der 6. Juli 2030.

(4) Das erste Schulhalbjahr endet jeweils am 31. Januar; Beginn des 2. Schulhalbjahres ist jeweils der 1. Februar.

(5) Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien abweichend von Absatz 1 und vorbehaltlich von Satz 2 jeweils eine Woche früher; die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher. Im Schuljahr 2029/30 ist auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen der erste Tag der Herbstferien Freitag, der 28. September 2029 und der letzte Tag der Herbstferien Freitag, der 19. Oktober 2029.

§ 2

(1) Von den allgemein bildenden Schulen und den Förderzentren werden die in § 1 Absatz 1 genannten beweglichen Ferientage durch Beschluss der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Bewegliche Ferientage sollen nicht zur Verlängerung von verordneten Ferien verwandt werden. Dies gilt nicht für die verordneten Ferien zu Himmelfahrt.

(2) Die Festlegung soll jeweils spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgt sein. Sofern nicht rechtzeitig eine Einigung zwischen den benachbarten Schulen in Absprache mit dem Schulträger erzielt werden kann, werden für die beweglichen Ferientage folgende Termine festgesetzt:

  • im Schuljahr 2024/2025:
    Freitag, der 4. Oktober 2024,
    Montag, der 3. Februar 2025,
    Freitag, der 2. Mai 2025;
  • im Schuljahr 2025/2026:
    Freitag, der 28. November 2025,
    Montag, der 2. Februar bis Dienstag, den 3. Februar 2026;
  • im Schuljahr 2026/2027:
    Montag, der 1. Februar bis Dienstag, den 2. Februar 2027;
  • im Schuljahr 2027/2028:
    Montag, der 31. Januar 2028;
  • im Schuljahr 2028/2029:
    Montag, der 2. Oktober 2028,
    Montag, der 29. Januar 2029,
    Montag, der 30. April 2029;
  • im Schuljahr 2029/2030:
    Freitag, der 30. November 2029,
    Montag, der 28. Januar bis Dienstag, den 29. Januar 2030;
  • im Schuljahr 2030/2031:
    Freitag, der 1. November 2030,
    Montag, der 3. Februar 2031,
    Freitag, der 2. Mai 2031.

(3) An den berufsbildenden Schulen wird der in § 1 Absatz 1 genannte bewegliche Ferientag nach Absprache mit dem Schulträger und den regionalen Partnern durch die Schulkonferenz und bei Regionalen Berufsbildungszentren durch das zuständige Organ festgesetzt.

Unter Schulrecht / Ferien ist die Landesverordnung über Ferientermine eingestellt: Ferien

Über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder erhalten Sie die Ferientermine der anderen Bundesländer.

Ergänzende Informationen

Wann endet das 1 Halbjahr 2023 NRW?

12 - 65 Nr. 1.

Wann gibt es Zwischenzeugnisse in Bayern 2023?

Zeugnistermine an Schulen Das Zwischenzeugnis wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ausgestellt. Für das Schuljahr 2022/23 bedeutet das: Das Zwischenzeugnis wird am 17. Februar 2023 ausgegeben. Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt.

Wann gibt es in Hessen 2023 halbjahreszeugnisse?

Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse in Hessen erfolgt am 03.02.2023.

Wann gibt es Halbjahreszeugnisse 2023 Niedersachsen?

Die Niedersachsen-Ferien 2023 sind: Winterferien/Zeugnisferien: 30.01.2023 – 31.01.2023. Osterferien: 27.03.2023 – 11.04.2023.